Geldwäsche
Die FX City Plattform ist eine Handelsmarke der Firma Fintecom Sp. z o.o., eines von der polnischen Kommission für Finanzaufsicht (Komisja Nadzoru Finansowego) zugelassenen Nationalen Zahlungsinstituts (Krajowa Instytucja Płatnicza).
Fintecom Sp. z o.o. als Unternehmen, das Transaktionen auf dem Finanzmarkt tätigt, ist gemäß geltendem Recht dazu verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, die dem Prozedere der sog. Geldwäsche (eng. AML) entgegenwirken. Mit diesem Begriff wird die Einführung von Geldwerten, die aus illegalen oder unbekannten Quellen stammen, in den Verkehr bezeichnet.
In diesem Zusammenhang halten wir uns an die Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, obwohl die Anwendung der oben genannten Regel für alle ehrlichen Kunden oft beschwerlich sein kann, wofür wir uns im Voraus entschuldigen.
Gemäß Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche sind wir dazu verpflichtet Maßnahmen zur Finanzsicherheit anzuwenden, und insbesondere zu:
- Feststellung der Identität und Überprüfung der Identität unserer Kunden,
- Feststellung der Identität des tatsächlichen Empfängers,
- Risikobewertung bei der Zusammenarbeit,
- Registrierung, Überwachung und Bewertung von allen Transaktionen auf AML,
- Ernennung eines geschulten Mitarbeiters zu Fragen der AML,
- einer ständigen Verbesserung der Qualifikationen unserer Mitarbeiter im o.g. Bereich,
- zu einer ständigen Verbesserung des internen AML-Systems,
- Aufbewahrung der mit allen Transaktionen verbundenen Dokumentation über einen Zeitraum von 5 Jahren, ab dem Tag der Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden,
- Bitte an die Kunden, die Herkunft des Geldes zu dokumentieren, insbesondere bei Transaktionen, die 10 000 EUR überschreiten, ungeachtet dessen, ob die Transaktion in einem Ablauf oder in mehreren Abläufen, die miteinander verbunden zu sein scheinen, durchgeführt wird
- Meldung an GIIF (poln. Generalinspektor für Finanzinformationen) von Transaktionen mit einem Wert über 15 000 EUR,
- Blockierung und Aussetzung von verdächtigen Transaktionen.
Rechtsgrundlage:
Gesetz vom 1. März 2018 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung